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#Barrierefreiheit#Recht#2026

Barrierefreie Website 2026: Was BFSG und ADA für Ihre Unternehmenswebsite bedeuten

In den USA steigt die Zahl der Klagen wegen nicht barrierefreier Websites weiter. In der EU gilt der European Accessibility Act seit Juni 2025, in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), und Aufsichtsbehörden beginnen zu prüfen. Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, erfahren Sie hier, was für Sie gilt, was Sie zuerst beheben sollten und was es kostet.

Die kurze Antwort

Wenn Ihr Unternehmen online an Verbraucher verkauft, streben Sie WCAG 2.2 Level AA an. Das erfüllt die europäischen Vorgaben, darauf verweisen US-Gerichte und Vergleiche immer wieder, und es ist ein veröffentlichter, prüfbarer Standard des W3C. Verlassen Sie sich nicht auf ein Widget. Beheben Sie die Seite selbst, veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung, wenn Sie in der EU verkaufen, und halten Sie die Seite bei jeder Änderung barrierefrei.

Wir bauen Websites, wir sind keine Juristen. Dieser Text erklärt die Regeln mit Stand Oktober 2026 und ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie eine Abmahnung oder ein Schreiben einer Behörde erhalten haben, sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.

USA: der ADA und die Klagezahlen

Title III des Americans with Disabilities Act verpflichtet für die Öffentlichkeit zugängliche Unternehmen, Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren. Viele Gerichte wenden das auch auf Websites an. Das betrifft deutsche Unternehmen vor allem dann, wenn sie in die USA verkaufen.

Die Zahlen steigen wieder. Die Kanzlei Seyfarth Shaw zählte 3.117 Bundesklagen wegen Website-Barrierefreiheit im Jahr 2025, ein Plus von 27 % gegenüber 2.452 im Jahr 2024. Website-Fälle machten in dem Jahr 36 % aller Bundesklagen nach ADA Title III aus. Spitzenreiter waren New York (1.021), Florida (961) und Illinois (585). Kalifornien hatte nur vier Bundesklagen, weil Kläger dort meist vor Gerichten des Bundesstaats klagen.

2026 dürfte noch lebhafter werden. Seyfarths Halbjahresbericht zählte 5.006 Bundesklagen nach Title III aller Art im ersten Halbjahr, gegenüber einem Vierjahresdurchschnitt von 4.463. UsableNet, das auch Gerichte der Bundesstaaten und mobile Apps erfasst, rechnet für 2026 mit etwa 6.176 Klagen zur digitalen Barrierefreiheit, fast 20 % mehr als 2025.

Zwei Zahlen von UsableNet sind für kleinere Unternehmen am wichtigsten: 79 % der erfassten Klagen richteten sich gegen E-Commerce, und 68 % gegen Unternehmen mit weniger als 50 Mio. $ Jahresumsatz.

Für private Unternehmen gibt es keinen bundesweiten Web-Standard

Das Justizministerium hat eine Regelung, die WCAG 2.1 AA als Standard für Websites von Bundesstaaten und Kommunen nach Title II festlegt. Im April 2026 verschob es diese Fristen um ein Jahr, auf April 2027 und 2028. Für private Unternehmen nach Title III gibt es überhaupt keine entsprechende Regelung.

In der Praxis ändert das wenig. Abmahnschreiben und Vergleiche messen eine Seite fast immer an WCAG 2.1 AA, das ist also der faktische Standard. WCAG 2.2 enthält alles aus 2.1 plus einige zusätzliche Kriterien, ein Bau nach 2.2 AA deckt also beides ab.

Warum ein Overlay-Widget Sie nicht schützt

Overlays sind Skripte, die Ihrer Seite eine Symbolleiste hinzufügen und gegen eine monatliche Gebühr Konformität versprechen. Sie ändern den zugrunde liegenden Code nicht, ein Screenreader-Nutzer stößt also weiter auf dieselben unbeschrifteten Buttons und kaputten Formulare. UsableNet erfasst weiterhin Klagen gegen Unternehmen, die ein Widget installiert hatten.

Die US-Handelsbehörde FTC ging noch weiter. Im April 2025 genehmigte sie eine endgültige Anordnung, die den Overlay-Anbieter accessiBe zur Zahlung von 1 Mio. $ verpflichtet, wegen der Behauptung, sein Produkt könne jede Website WCAG-konform machen. Wenn der Anbieter keine Konformität versprechen darf, sollten auch Sie nicht darauf bauen.

Europa und Deutschland: das BFSG

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) gilt seit dem 28. Juni 2025. In Deutschland wurde er mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Es erfasst eine Liste von Produkten und Dienstleistungen, die an Verbraucher in der EU verkauft werden. Für Websites sind diese die wichtigsten:

  • E-Commerce: jede Website oder App, auf der Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen kaufen können,
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher,
  • E-Books und die Software zum Lesen,
  • elektronische Kommunikationsdienste,
  • Websites, Apps und Ticketing im Personenverkehr.

Es gilt für alle, die an Verbraucher in der EU verkaufen, auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Eine Unternehmenswebsite, die nur Ihre Leistungen vorstellt und ein Kontaktformular hat, fällt in der Regel nicht darunter. Sobald Besucher buchen und bezahlen oder Produkte in den Warenkorb legen und bestellen können, ist das meist der Fall.

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Richtlinie definiert ein Kleinstunternehmen als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €. Ein Online-Shop mit sechs Mitarbeitenden und 1,5 Mio. € Umsatz liegt außerhalb der Dienstleistungsanforderungen. Derselbe Shop mit zwölf Mitarbeitenden nicht. Ihre Kunden prüfen allerdings nicht Ihre Mitarbeiterzahl, bevor sie an der Kasse scheitern.

Deutschland: Aufsicht, Standard und Barrierefreiheitserklärung

Die Aufsicht liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Für Dienstleistungen wie Online-Shops arbeiten sie über eine gemeinsame Stelle zusammen, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Bei Verstößen sind nach dem Gesetz Bußgelder von bis zu 100.000 € möglich, zudem kann die Behörde Maßnahmen bis hin zur Untersagung des Angebots anordnen.

Der technische Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Web-Inhalte WCAG 2.1 Level AA verlangt. Wer gleich nach WCAG 2.2 AA baut, ist darüber hinaus für die kommenden Anpassungen gerüstet. Dazu kommen Informationspflichten: Sie müssen in einer Barrierefreiheitserklärung erläutern, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Sie sollte leicht zu finden und selbst barrierefrei sein, und sie muss aktuell bleiben, wenn Sie etwas ändern. Auch zu den verkauften Produkten sind Barrierefreiheitsinformationen bereitzustellen, und bekannte Mängel sollten Sie mit einem Plan zur Behebung angehen.

Wie Prüfungen in der Praxis ausfallen können, zeigt ein Blick in die Niederlande. Dort veröffentlichte die Aufsichtsbehörde ACM im März 2026 Ergebnisse zu rund 100 der größten niederländischen Webshops: Bei 61 % konnte ein Kunde mit assistiven Technologien keine Bestellung abschließen. Weitere 33 % hatten gravierende Probleme. Die typischen Ursachen waren banal, etwa ein Bestellbutton, der sich mit der Tastatur nicht erreichen lässt, oder ein CAPTCHA, das Nutzer aussperrt.

Was zu beheben ist: die Checkliste

Die Studie WebAIM Million 2026 testete die Startseiten der Top-Million-Websites automatisiert. Auf 95,9 % fanden sich erkennbare WCAG-Fehler, im Schnitt 56 pro Seite. Immer wieder tauchen dieselben wenigen Probleme auf, eine kurze Liste bringt die meisten Seiten also weit.

BereichWas zu prüfen istHäufiger Fehler
KontrastText mindestens 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund, großer Text 3:1Hellgrauer Text auf Weiß, weißer Text auf pastellfarbenen Buttons. WebAIM fand zu geringen Kontrast auf 83,9 % der Startseiten
TastaturJeder Link, Button, jedes Menü und Formular funktioniert mit Tab, Enter und EscapeDropdown-Menüs und Pop-ups, die sich nur per Hover oder Klick öffnen
FokusEin deutlich sichtbarer Fokusrahmen und eine logische FokusreihenfolgeDer Rahmen wurde per CSS entfernt, weil er dem Design nicht gefiel
AlternativtexteAussagekräftige Bilder beschrieben, dekorative als dekorativ markiertFehlender Alt-Text auf 53,1 % der Startseiten oder Dateinamen wie „IMG_2034“
FormulareJedes Feld hat ein sichtbares Label, Fehler werden in Text erklärtPlatzhaltertext statt Label, Fehler nur in Rot markiert
ÜberschriftenEine h1, dann h2 und h3 in einer logischen Reihenfolge, die den Inhalt abbildetÜberschriften nach Größe statt nach Bedeutung gewählt
VideoUntertitel für Videos mit Sprache, ein Transkript für AudioAutomatisch erzeugte Untertitel, die niemand geprüft hat
ZoomSeite bei 200 % Zoom und auf schmalem Bildschirm ohne seitliches Scrollen nutzbarBoxen mit fester Höhe, in denen vergrößerter Text abgeschnitten wird
CheckoutLogin, Zahlung und Bestätigung funktionieren mit Tastatur und ScreenreaderEin CAPTCHA oder ein Zahlungs-Pop-up eines Drittanbieters, das Nutzer festhält

Wenn Sie online verkaufen, beginnen Sie mit dem Checkout. Dort fand die niederländische Aufsicht die meisten Mängel, das testen Kläger in den USA, und dort verliert eine nicht barrierefreie Seite echtes Geld.

So testen Sie Ihre Seite

Automatische Tools sind ein nützlicher erster Durchgang und nicht mehr. Als der britische Government Digital Service automatische Tools an einer Seite mit 143 bekannten Barrieren testete, fand das beste einzelne Tool 41 % davon. Alle Tools zusammen fanden 71 %, und 42 Barrieren entdeckte kein Tool. Ein grüner Score heißt, die Grundlagen stimmen, nicht, dass die Seite funktioniert.

Ein sinnvoller Ablauf für kleine und mittlere Unternehmen:

  1. Einen kostenlosen Scanner laufen lassen, etwa WAVE oder Lighthouse in Chrome, auf Ihren wichtigsten Vorlagen: Startseite, eine Produkt- oder Leistungsseite, das Kontaktformular, der Checkout.
  2. Die Maus abziehen. Erledigen Sie Ihre wichtigste Aufgabe nur mit der Tastatur. Sehen Sie immer, wo Sie sind?
  3. Auf 200 % zoomen und dieselben Seiten auf dem Smartphone prüfen.
  4. Einen Screenreader zehn Minuten ausprobieren: VoiceOver ist in jedem Mac und iPhone eingebaut, NVDA ist unter Windows kostenlos.
  5. Ein manuelles Audit nach WCAG 2.2 AA einholen, wenn das BFSG für Sie gilt oder Sie viel in die USA verkaufen, und darauf Ihre Barrierefreiheitserklärung stützen.

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Was es kostet: später beheben oder gleich einbauen

Barrierefreiheit kostet sehr wenig, wenn sie vom ersten Tag an Teil von Design und Entwicklung ist, und viel, wenn sie nachträglich aufgesetzt wird.

Eingebaut sind es vor allem Entscheidungen, die keine zusätzliche Zeit kosten: eine Farbpalette, die vor der Freigabe auf Kontrast geprüft wurde, echte Buttons statt anklickbarer Boxen, beschriftete Formularfelder, Überschriften, die dem Inhalt folgen. Der Mehraufwand ist der Test mit Tastatur und Screenreader vor dem Livegang, der Stunden dauert, keine Wochen.

Beim Nachrüsten sieht es anders aus, und die Kosten hängen davon ab, wo die Probleme liegen:

  • Inhaltliche Korrekturen wie Alt-Texte, Linkformulierungen und Untertitel sind günstig. Ihr eigenes Team kann sie meist im CMS erledigen.
  • Korrekturen im Code bei Formularen, Menüs und Fokusstilen sind ein überschaubarer Entwicklungsaufwand. Bei einer sauber gebauten Seite höchstens wenige Tage.
  • Probleme im Design sind die teuren. Wenn die Markenfarben den Kontrast nicht bestehen, ändert sich jede Seite. Ist die Seite mit einem Page Builder oder einem schweren Template gebaut, das schlechtes Markup erzeugt, kämpfen Sie bei jeder Korrektur gegen das Werkzeug, und ein Neubau ist oft günstiger als Flickwerk.

Fällt eine ältere Seite in allen drei Gruppen durch, vergleichen Sie die Kosten der Korrektur mit einer neu und sauber gebauten Seite. Unsere Preise sind veröffentlicht: Eine Start-Website kostet 1.490 €, eine CMS-Website 2.490 €, beides einmalig und netto, mit schriftlich festgelegtem Umfang und Preis. Mehr dazu, was den Preis bestimmt, lesen Sie in Homepage erstellen lassen: Was kostet sie 2026? Wer auch immer Ihre nächste Seite baut: Lassen Sie WCAG 2.2 AA in den Leistungsumfang schreiben.

Barrierefreie Seiten sind für Suchmaschinen und KI leichter lesbar

Screenreader, Suchmaschinen-Crawler und KI-Assistenten sehen Ihr Design nicht. Sie lesen den Code. Eine Seite mit klarer Überschriftenstruktur, echtem Text statt Text in Bildern, aussagekräftigen Links und beschrifteten Formularen ist für alle drei leichter zu verstehen.

Das ist kein Ranking-Trick, aber die Struktur, die einem blinden Besucher hilft, Ihre Öffnungszeiten zu finden, hilft auch Google, ChatGPT oder Perplexity, die richtige Antwort aus Ihrer Seite zu ziehen. Mehr dazu in Online sichtbar 2026: Was eine Website für kleine Unternehmen wirklich braucht.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG für meine Unternehmenswebsite?

Wenn Verbraucher auf Ihrer Website oder in Ihrer App Produkte oder Dienstleistungen kaufen können, sehr wahrscheinlich ja, es sei denn, Sie sind ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Eine Website, die nur Ihr Unternehmen vorstellt und ein Kontaktformular hat, fällt in der Regel nicht darunter.

Welches WCAG-Level sollte meine Website erfüllen?

Streben Sie WCAG 2.2 Level AA an. Die europäischen Vorgaben verlangen derzeit WCAG 2.1 AA, und 2.2 AA dürfte zur Norm werden. US-Gerichte und Vergleiche beziehen sich meist auf WCAG 2.1 AA. Da 2.2 alles aus 2.1 enthält, deckt ein Bau nach 2.2 AA beides ab.

Macht ein Overlay oder Widget meine Website barrierefrei?

Nein. Overlays beheben den zugrunde liegenden Code nicht, Unternehmen mit solchen Tools werden in den USA trotzdem verklagt, und 2025 verpflichtete die FTC den Overlay-Anbieter accessiBe zu einer Zahlung von 1 Mio. US-Dollar wegen der Behauptung, sein Tool könne jede Website konform machen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Das ist eine Seite auf Ihrer Website, die erklärt, wie Ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, welche Teile das noch nicht tun und wo Betroffene Hilfe bekommen. Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen, brauchen sie nach den europäischen Vorgaben, und sie sollte leicht zu finden und selbst barrierefrei sein.